Freiwillige Produktinformation in Anlehnung an das Format des Sicherheitsdatenblattes

Die sorgfältige Beachtung dieser Sicherheitsempfehlung und der Sicherheitsvorschriften bieten größtmögliche Arbeitssicherheit.

Sehr geehrter Kunde,

die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sieht die Kommunikation wichtiger Informationen über ein Sicherheitsdatenblatt für Stoffe und Gemische vor. Für Erzeugnisse, hierzu zählen unsere Schleifmittel auf Unterlagen, ist ein Sicherheitsdatenblatt unter REACH hingegen nicht vorgesehen.

Damit Ihnen auch weiterhin Informationen zur sicheren Verwendung und Umgang unserer Schleifmittel auf Unterlagen zur Verfügung stehen, hat die Schleifmittelindustrie beschlossen, Ihnen diese auf freiwilliger Basis in Form einer

"Freiwilligen Produktinformation in Anlehnung an das Format des Sicherheitsdatenblattes"   zur Verfügung zu stellen.

Diese "Freiwillige Produktinformation" folgt im Wesentlichen der Struktur eines Sicherheitsdatenblattes (16 Abschnitte). Es wurden jedoch einige Unterkapitel weggelassen, da diese aufgrund der Eigenschaften von
Schleifmitteln auf Unterlagen als Erzeugnisse nicht relevant sind.

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